Tennisschule
Allgemeine Unterrichts- und Teilnahmebedingungen
Tennisschule Smash Münsingen | Hallentennisklub AG · Fassung vom 16.10.2026
1. Unterrichtsangebot und Unterrichtsdauer
Die Tennisschule Smash Münsingen bietet Einzel-, Tandem- und Gruppenunterricht für Erwachsene, Junioren und Bambinis an. Die Unterrichtsdauer beträgt je nach Kursangebot 60, 90 oder 120 Minuten. Die Einteilung erfolgt durch das Trainerteam nach Alter, Spielstärke, Klassierung und Trainingszielen, um möglichst ausgeglichene Trainingsgruppen zu bilden.
2. Gruppenunterricht und Gruppengrösse
Gruppenkurse finden grundsätzlich ab 3 Teilnehmern statt. Bei zu wenigen Anmeldungen besteht keine Garantie auf die Durchführung eines ausgeschriebenen Kurses. Die Hallentennisklub AG (HTK AG) behält sich vor, aus organisatorischen Gründen:
- Trainingsgruppen zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen.
- Bei Ausfall eines Trainers einen geeigneten Stellvertreter einzusetzen.
- Kurse bei ungenügender Teilnehmerzahl abzusagen.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Kurs nach Absprache mit den angemeldeten Teilnehmern dennoch durchgeführt werden. Dabei werden die Kurskosten gemäss der gültigen Preisliste an die tatsächliche Gruppengrösse angepasst. Eine Preisanpassung bedarf der Zustimmung der betroffenen Teilnehmer.
3. Kursperioden
Wintersaison
- Wintertraining I: Oktober bis Dezember
- Wintertraining II: Januar bis April
Sommersaison
- Sommertraining I: April bis Juli
- Sommertraining II / Herbsttraining: August bis Oktober
Die genauen Kursdaten, Trainingseinheiten und Ferienunterbrüche werden jeweils mit der Ausschreibung bekannt gegeben. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils vor Beginn der jeweiligen Trainingsperioden.
4. Anmeldung und automatische Kursverlängerung
Die Anmeldung zu einem Kurs ist verbindlich. Bestehende Kursteilnehmer werden grundsätzlich automatisch für die nächste entsprechende Kursperiode eingeplant. Wer den Unterricht nicht fortsetzen möchte, muss sich spätestens 21 Tage vor Beginn der nächsten Kursperiode schriftlich abmelden.
Erfolgt keine fristgerechte Abmeldung, gilt die Teilnahme an der folgenden Kursperiode als verbindlich. Massgebend ist das Eingangsdatum der schriftlichen Abmeldung bei der Tennisschule. Mit der Anmeldung anerkennt der Teilnehmer beziehungsweise dessen gesetzlicher Vertreter die Unterrichtsbedingungen. Bei Anmeldung von Kindern und Junioren ist zwingend die AHV Nr. anzugeben.
5. Rechnungsstellung und Bezahlung
- Die Anmeldung verpflichtet zur Bezahlung des Kursgeldes.
- Die Rechnungsstellung erfolgt vor Beginn der jeweiligen Trainingsperiode.
- Der Rechnungsbetrag ist vor Kursbeginn beziehungsweise gemäss dem angegebenen Zahlungstermin zu begleichen.
- Es gelten die jeweils gültigen Unterrichtspreise der Tennisschule Smash Münsingen.
- Eigenmächtige Abzüge von ausgestellten Rechnungen sind nicht gestattet.
- Bei Zahlungsverzug können vorgängig vereinbarte Mahngebühren erhoben werden.
6. Kursabmeldung und Rücktrittskosten
Für verbindlich gebuchte Kurse gelten folgende Rücktrittsbedingungen:
| Schriftliche Abmeldung | Rücktrittskosten |
|---|---|
| Mindestens 21 Tage vor Kursbeginn | Kostenlos |
| 20–7 Tage vor Kursbeginn | 50 % |
| 6 Tage oder weniger vor Kursbeginn | 100 % |
| Nach Kursbeginn | 100 % |
Für bestehende Kursteilnehmer gilt die Abmeldefrist gemäss Ziffer 4.
7. Absenzen im Gruppenunterricht
Bei Krankheit, Unfall, Ferien oder anderen persönlichen Verhinderungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der Kurskosten. Absenzen müssen mindestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn schriftlich der Tennisschulleitung gemeldet werden.
Ansprechpartner für organisatorische Fragen, Absenzen etc. ist vor allem Tennisschulleiter Markus Heiniger oder ihr(e) Tennistrainer (-in). Schriftliche Abmeldungen senden Sie bitte an.
Tennisschulleiter Markus Heiniger
Mail: markus.heiniger@smash-muensingen.ch
Mobile: +41 79 301 60 82
oder
Geschäftsführung Andreas Strasser
Mail: andi.strasser-@smash-muensingen.ch
Mobile: +41 79 3643 88 66
Bei verspäteter oder fehlender Abmeldung gilt die Unterrichtsstunde als bezogen und kann nicht nachgeholt werden.
8. Nachholtraining bei Gruppenunterricht
Die Tennisschule Smash Münsingen bietet im Rahmen ihrer organisatorischen Möglichkeiten Nachholtrainings für verpasse Stunden an. Besonders Abmeldungen im Rahmen der Junioren Interclubspiele, Landschulwochen etc. werden sehr kulant behandelt. Ebenso werden Krankheiten, Verletzungen u.s.w. mit grosser Kulanz gehandhabt.
Voraussetzungen:
- Die Absenz wurde mindestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn schriftlich gemeldet.
- Die Nachholmöglichkeit wird durch die Tennisschulleitung organisiert.
- Die Teilnahme erfolgt in einer Gruppe mit vergleichbarer Spielstärke oder an einem festgelegten Nachholtermin.
- Freie Trainingskapazitäten müssen vorhanden sein.
Die Nachholtermine werden durch die Tennisschulleitung festgelegt und insbesondere am Ende einer Trainingsperiode bekannt gegeben. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Nachholtermin oder auf eine Rückerstattung, wenn keine geeignete Nachholmöglichkeit angeboten werden kann. Nicht wahrgenommene Nachholtermine verfallen.
9. Privatunterricht – Einzel- und Tandemtraining
Einzel- und Tandemunterricht gelten als Privatunterricht. Die Trainingszeiten werden individuell zwischen Trainer und Teilnehmer vereinbart.
- Privatlektionen können bis spätestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn kostenlos schriftlich abgesagt werden.
- Die Abmeldung erfolgt per E-Mail, WhatsApp oder SMS an den zuständigen Trainer.
- Bei fristgerechter Abmeldung kann ein Ersatztermin vereinbart werden.
- Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird der volle Unterrichtspreis verrechnet.
- Ein geeigneter Ersatzspieler kann nach vorgängiger Absprache gestellt werden.
Bei im Voraus bezahlten Trainingsabonnements werden die bezogenen Lektionen vom persönlichen Trainingsguthaben abgebucht. Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach der jeweiligen Abo-Vereinbarung.
10. Ersatzspieler bei Gruppenunterricht
Ein verhinderter Teilnehmer kann nach vorgängiger Rücksprache einen Ersatzspieler vorschlagen. Voraussetzungen sind eine vergleichbare Spielstärke, das Einverständnis der Tennisschulleitung sowie die Zustimmung der übrigen Gruppenmitglieder. Es besteht kein automatischer Anspruch auf Ersatzteilnahme.
11. Kursausschluss
Die HTK AG kann einen Teilnehmer aus sachlich begründeten Gründen vom Unterricht ausschliessen. Bei einem Kursausschluss werden die nach dem Ausschluss nicht bezogenen Unterrichtsstunden anteilsmässig zurückerstattet. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
12. Trainingsdurchführung und Unterrichtsausfälle
Der Unterricht findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt, sofern die Tennisanlage benutzbar ist. Bei technischen Störungen, behördlichen Anordnungen oder anderen aussergewöhnlichen Ereignissen kann der Unterricht verschoben oder abgesagt werden. Bei einem von der Tennisschule zu verantwortenden Unterrichtsausfall wird ein Ersatztermin angeboten oder eine entsprechende Gutschrift gewährt.
13. Versicherung und Haftung
Eine ausreichende Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmer. Die Teilnahme am Unterricht sowie die Benützung der Tennisanlage erfolgen im Rahmen der üblichen sportlichen Risiken auf eigene Verantwortung. Die Haftung der HTK AG und ihrer Trainer richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zwingende Haftungsansprüche bleiben vorbehalten.
Für persönliche Gegenstände wird keine Verwahrung übernommen.
14. Sonderkonditionen
Für Clubs, Mannschaften, Nachwuchstalente, Kaderspieler und Vertragsspieler können individuelle Sonderkonditionen vereinbart werden.
15. Anlagen- und Verhaltensregeln
Alle Teilnehmer verpflichten sich, die Hausordnung der Tennisanlage Smash Münsingen sowie die Anweisungen der Trainer und des Betriebspersonals einzuhalten. Ein respektvoller, fairer und sportlicher Umgang wird vorausgesetzt.
16. Änderungen und Schlussbestimmungen
Die HTK AG behält sich vor, Kursprogramme, Trainingszeiten und Preise für zukünftige Kursperioden anzupassen. Änderungen werden rechtzeitig kommuniziert. Es gilt schweizerisches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, befindet sich der Gerichtsstand am Sitz der Hallentennisklub AG.
Tennisschule Smash MünsingenHallentennisklub AG Smash Münsingen
Schützenrütiweg 2 · 3110 Münsingen · Schweiz
Tel. +41 31 721 40 40
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